Energy Sharing – was für tolle Möglichkeiten

Was in anderen EU-Ländern schon praktiziert wird, ist nun seit dem 1. Juni 2026 auch in Deutschland erlaubt: den mit der eigenen Solaranlage erzeugten Strom verkaufen.

Die Möglichkeiten sind fantastisch, Sie können

  • den Strom an einen Nachbarn verkaufen, oder an einen Verein, die Pfarrgemeinde, die Stadt etc.
  • als Unternehmen (Verein) mit einer PV-Anlage den Strom an die Mitarbeiter (Vereinsmitglieder) günstig verkaufen
  • mit dem Strom vom Dach eines Gebäudes der Kirchengemeinde die Kirche versorgen
  • oder einfach verschenken, z.B. den Kindern, einem Freund

Die Vorteile

  • die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage verbessert sich mit den Einnahmen aus dem Verkauf; kann der Strom nicht selbst genutzt werden, weil z.B. die eigenen Speicher voll sind, wird der Überschussstrom sinnvoll genutzt
  • durch die lokale Nutzung des Überschussstroms muss weniger Strom in das übergordnete Netz eingeleitet werden, dadurch kann ein Netzausbau teilweise vermieden werden

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für Energy Sharing in Deutschland ist der §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Verteilnetz seit dem 1. Juni 2026 offiziell erlaubt. Das Konzept geht auf EU-Vorgaben zurück und regelt das Teilen von lokalem Solar- oder Windstrom ohne direkte physische Leitung zwischen Erzeuger und Verbraucher.

§42c ist ein Fortschritt, dieses deutsche Gesetz hinkt aber Lösungen anderer Länder hinterher; z.B. ist Österreich hier viel weiter und fördert das Teiln von Energie wesentlich stärker.

Wer kann mitmachen

Erlaubt ist das Energy Sharing für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gemeinden und Bürgerenergiegemeinschaften.

Mit wem kann der Strom geteilt werden

Der Empfänger muss sich aktuell noch im Versorgungsgebiet eines einzigen Verteilnetzbetreibers befinden. Ab 2028 kann der Empfänder des Stroms auch im angrenzenden Verteilnetzbereich befinden.

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ACHTUNG: es geht einfacher und besser als nach den Vorgaben gemäß §42c EnWG

Die Vorgaben nach §42c sind kompliziert und nicht wenige vermuten, dass mit diesem Gesetz Energy Sharing eher etwas ausgebremst werden soll. Gut ist es daher, dass kluge Köpfe bessere Möglichkeiten zur Direktvermarktung des eigenen Stroms gefunden haben, was ebenfalls von den gesetzlichen Bedingungen erlaubt ist.

Eine solche Möglichkeit der Direktvermarktung wird hier bei uns z.B. von der Bürgerenergie Landkreis Aschaffenburg (BLA) angeboten.

Mit dem gesetzlich erlaubten Konzept der BLA ist z.B. kein Smart Meter erforderlich, der nach dem ofiziellen Weg nach §42c zwingend gefordert ist. Zudem können mehr als eine Erzeugungsanlage eingebunden werden.

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Wie funktioniert es nach dem Konzept der BLA

  • man bleibt bei seinem Stromanbieter
  • ein Vertrag mit WeShareEnergy (WSE) über die Stromlieferung; WSE bietet den Zugang zu einer Software zum Stromhandel und sorgt dafür, dass der verkauften Strom beim festgelegten Abnehmer ankommt
  • Strom wird auf Plattform von WSE direkt mit anderen Kunden gehandelt
  • EEG-Vergütung kommt weiter vom Netzbetreiber, Mehrerlös von WSE

Was muss ich tun, um dabei zu sein

als Verkäufer

  • Vertrag mit WeShareEnergy (WSE), welche die Softwareplattform für den Stromhandel bereitstellt, unter https://www.weshareenergy.de/
  • der Heinergy-Stromcommunity beitreten, unter https://heinergy.de/
  • PIN des Zählers beim Netzbetreiber anfordern
  • Verfügbarkeit des Wlan am Zähler sicherstellen
  • Lesekopf installieren und einrichten

als Abnehmer

  • Vertrag mit WeShareEnergy für die Lieferung des Reststroms –> neben dem bisherigen Stromlieferanten dann ein zweiter Lieferant (in Österreich kann der Reststromversorger frei gewählt werden … geht bei uns leider NOCH nicht)
  • Lesekopf installieren und einrichten
  • Strom über die Plattform mit den Verkäufern handeln, es können auch meherere Verkäufer sein, deren (Rest-) Strom Sie abnehmen möchten

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Eine Empfehlung

Natürlich schaffen es pfiffige Köpfe, sich selbst alles Wissen beizubringen. Ansonsten ist es ratsam, der Bürgerenergiegenossenschaft BLA beizutreten. Schon ab 100 € kann ein Genossenschaftsanteil erworben werden.

Als Teil der Genossenschaft erhält man dann kostenlose Beratung (für wen macht es Sinn, für wen nicht oder alles rund um die Kosten) und Hilfe bei der Installation und man kann als Verkäufer wie auch als Abnehmer auftreten.

Nicht ganz kostenlos, der Aufwand der BLA musss gedeckt werden, dabei handelt es sich aber nur um einen sehr kleinen Betrag.

ALSO, einfach mal überlegen und die BLA kontaktieren

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Ausblick

Bislang gelangt vorwiegend Solarstrom in die Stromcommunity, es sollen dann aber auch Windenergieanlagen sowie Batteriespeicher eingebunden werden.

Dieser Mix aus Solar und Windenergy, optimal ergänzt durch die Speicher, macht das System noch attraktiver.

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Es funktioniert

nachfolgend ein Bild der Plattform, über die der Verkäufer seine „Transaktionen“ verfolgen kann

Text: Christian Blaufelder

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