E-Auto – wie funktioniert bidirektionales Laden

Der Name drückt es deutlich aus: „bidirektional“, der Strom fließt also in 2 Richtungen, also nicht nur in die Batterie zum Laden, sondern auch aus der Batterie ins heimische Netz zur Selbstversorgung oder ins öffentliche Netz.

Die Kapazität von E-Autobatterien mit z.B. 85 kWh sind deutlich höher als die der Speicher von PV-Anlagen mit z.B. 10 kWh oder gar von Balkonsolarkraftwerken mit oftmals nur 2 kWh. Durch bidirektionales Laden kann also diese große Menge an Strom sinnvoll genutzt werden.

Das bidirektionale Laden lässt sich in drei Hauptanwendungen unterteilen: 

  • Vehicle-to-Load (V2L): Das Auto fungiert als riesige Powerbank; über einen Adapter können handelsübliche Elektrogeräte, Laptops oder sogar Werkzeuge direkt an der Ladebuchse des Fahrzeugs betrieben werden
  • Vehicle-to-Home (V2H): Das Elektroauto dient als lokaler Heimspeicher; tagsüber speichert es den überschüssigen Solarstrom der Photovoltaikanlage und versorgt das Haus abends oder nachts mit der eigenen Energie. 
  • Vehicle-to-Grid (V2G): Das Auto wird in das öffentliche Stromnetz integriert; bei hoher Netzauslastung kann die Autobatterie Strom ins Netz einspeisen und dieses stabilisieren, wofür man als Fahrzeughalter vergütet werden kann (interessant wird V2G in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen und einem EMS – Energiemanagementsystem, um Strom mit dem Netz zu genau den Zeitpunkten auszutauschen, an denen man am meisten profitiert)

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Technische Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen

Damit der Energiefluss funktioniert, müssen mehrere Bausteine aufeinander abgestimmt sein: 

  • Fahrzeug: Das E-Auto muss die Technologie (insb. den Kommunikationsstandard ISO 15118-20) unterstützen; damit also vor dem Kauf eines neuen E-Autos prüfen, ob dieser Standard unterstützt wird
  • Wallbox/Wechselrichter: man benötigt eine bidirektionale Wallbox und ein Energiemanagementsystem (HEMS), das den Lade- und Entladevorgang steuert
  • Rechtliches: Während V2L und V2H schon länger genutzt werden können, hat Deutschland mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Weg für V2G geebnet. Für die Rückspeisung ins öffentliche Netz muss die Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet sein und es wird ein entsprechender Vertrag benötigt.