Windenergie – Schattenwurf

Der Vorwurf: den von den Windrädern geworfene Schatten belaste die Gesundheit, sorge für eine psychische Belastung. In diesem Zusammenhang erwähnt wird ebenfalls der sogenannte „Flicker-Effekt“, also das Aufblitzen der Rotorblätter wenn sich die Sonne spiegelt

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Was sind die gesetzlichen Vorschriften

Dem Immissionsschutzgesetz (§ 3 Absatz 2 BImSchG) zufolge muss die zulässige Beschattungsdauer schon bei der Planung der Windenergieanlagen über Schattenwurfprognosen berücksichtigt werden.

Eine erhebliche Belästigung ist den gegenwärtigen Erkenntnissen zufolge dann gegeben, wenn der (theoretisch) maximal mögliche Schattenwurf an einem schützenswerten Ort 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr (entspricht circa 8 Stunden reale Beschattungsdauer pro Jahr) übersteigt.

Bei Überschreitungen dieser Beschattungsdauer muss durch Abschalteinrichtungen an den Anlagen gewährleistet werden, dass die maximal zulässige Beschattungsdauer am Ort der Immission auch bei mehreren einwirkenden Windenergieanlagen nicht überschritten wird.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Weitere Info: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

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Fazit: durch die Vorgaben des BImSchG ist eine gesundheitliche Gefährdung durch Schattenwurf nicht gegeben

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Hat jemand andere Daten, Studien zu diesem Thema, bitte gerne mitteilen. Danke

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Text: C. Blaufelder