Auf ein E-Auto umzusteigen, kann finanziell noch attraktiver sein, wenn die THG-Prämie beantragt werden kann.
Wie hoch ist die THG-Prämie
Die Höhe der Prämie wird individuell berechnet und kann einmalig bis zu 360 € betragen.
Was ist die Voraussetzung für diese THG-Prämie
Die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsquote) für Elektroautos bekommen Halter von rein batterieelektrischen Fahrzeugen , wie zum Beispiel private E-Auto-Besitzer, Firmen mit Elektroflotten oder Halter von zulassungspflichtigen E-Motorrädern.
Wer ist berechtigt, also Fahrzeuge und Personen
- Fahrzeugtyp: Nur reine Elektroautos (BEV) und zulassungspflichtige E-Motorräder (mit Eintrag „Elektro“ im Fahrzeugschein unter Punkt P.3) sind berechtigt. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.
- Eintragung: Sie müssen als Halter im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sein oder eine Vollmacht vorlegen.
- Gewerbe und Privat: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Firmenwagen können die Prämie beantragen.
Wie muss die Prämie beantragt werden
- Anbieter wählen: Melden Sie sich bei einem Online-Thg-Vermarkter an (Preise vergleichen lohnt sich, zum Beispiel über Verivox oder Check24)
- Nachweis hochladen: Laden Sie ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins auf der Website des Anbieters hoch.
- Frist beachten: Der Anbieter reicht den Antrag beim Umweltbundesamt ein. Die jährliche Frist dafür endet jeweils am 15. November des laufenden Jahres.
.
Weitere Informationen
Hier ein sehr umfassender Artikel des ADAC